Ihre Unterlagen schicken Sie bitte

- per E-Mail 
- per Fax 
- per Post

unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten und einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Sinnvoll ist auch die Mitteilung des evtl. Liefertermins und der Bestimmung der Übersetzung. 

Anfragen ohne Kontaktdaten des Absenders können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Unterbreitung eines realistischen Preisangebotes   (natürlich für Sie kostenlos!) nur nach Einsicht in Ihre Unterlagen erfolgen kann.

Ihre Unterlagen werden mit der gebotenen Sorgfalt und unter strikter Einhaltung der Schweigepflicht übersetzt. Dabei wird der vereinbarte Liefertermin genau berücksichtigt. 

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes und wird nach Normzeilen à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen im Zieltext berechnet. Für Eilaufträge oder Wochenendarbeit wird ein Zuschlag von 30% in Rechnung gestellt. Unser Preisangebot enthält sämtliche Angaben darüber.

Für beglaubigte (bestätigte) Übersetzungen von Urkunden und Schriftstücken wird das Honorar als Pauschalsumme berechnet, da man hierfür auch das Layout des Originals durch aufwändige und zeitintensive Formatierungen einhalten muss. Autorisierte (beglaubigte) Übersetzungen können an den Empfänger nur per Post zugeschickt werden, da die Behörden nur Originalübersetzungen akzeptieren, welche mit Unterschrift und Stempel (in blauer Farbe) des zugelassenen Übersetzers versehen sind.