BESTÄTIGTE ÜBERSEZUNGEN (sog. Beglaubigungen)
Sie möchten bald heiraten?
Sie möchten die Anerkennung Ihrer Schulausbildung beantragen?
Sie möchten sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben?
Sie möchten Ihre Rentenansprüche im Ausland geltend machen?
Sie möchten die Rückerstattung der MwSt. aus dem EU-Ausland beantragen?
Sie möchten eine neue Firma gründen?
Sie möchten an Ausschreibungen teilnehmen?
Sie möchten eine Vollmacht ausstellen?
Sie möchten Ihre Gerichtsunterlagen bei Behörden vorlegen?...
In solchen und ähnlichen Angelegenheiten unterstütze ich Sie gerne mit einer bestätigten (sog. beglaubigten) Übersetzung Ihrer Urkunden und Schriftstücke.
Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums können Sie gerne meine Befugnis dazu überprüfen (www.justiz-übersetzer.de).
Die hier angefertigten beglaubigte Übersetzungen werden in allen Bundesländern anerkannt.
Auf Grund von zahlreichen Änderungen in der jüngsten Vergangenheit bitten wir um Beachtung:
Für beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage beim Generalkonsulat in München oder bei der Rumänischen Botschaft in Berlin sollten Sie die jeweiligen Internetpräsenzen gründlich durchlesen oder gar telefonischen Kontakt mit den diplomatischen Vertretungen aufzunehmen, um die aktuellsten Informationen bezüglich deren Anforderungen zu bekommen.
Nur dann können Sie dem autorisierten Übersetzer eine klare Anweisung geben, welche Prozeduren er durchlaufen sollte, damit Ihre Unterlagen in Rumänien anerkannt werden.
Standesamtliche Urkunden
Scheidungsurteile
Schulzeugnisse, Matrikelblätter
Arbeitsbücher und -zeugnisse
Amtliche Bescheinigungen
Verträge, Angebote
Ausschreibungsunterlagen
Auszüge aus dem Handelsregister
Nachweise über Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer
Firmengründungen
Versicherungsfälle, Unfallberichte
Vollmachten
Zoll- und Frachtunterlagen...